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Rechtsfähigkeit

Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht
"Senatsverwaltung für Justiz" des Landes Berlin

Die von dem Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsverein (tjfbv) e.V. durch Stiftungsgeschäft vom 1. Juli 2005 errichtete

STIFTUNG barrierefrei kommunizieren!

wird mit vorstehender Satzung gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Berliner Stiftungsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 2003 (GVBl. S. 293) als rechtsfähig anerkannt.

Berlin den 7. Juli 2005