Rechtsfähigkeit
Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht
"Senatsverwaltung für Justiz" des Landes Berlin
Die von dem Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsverein (tjfbv) e.V. durch Stiftungsgeschäft vom 1. Juli 2005 errichtete
STIFTUNG barrierefrei kommunizieren!
wird mit vorstehender Satzung gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Berliner Stiftungsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 2003 (GVBl. S. 293) als rechtsfähig anerkannt.
Berlin den 7. Juli 2005
